Widerruf Bewährung

Sofern Sie ein Schreiben vom für Sie zuständigen Gericht erhalten haben, dass Ihnen ein Widerruf der Bewährung wegen einer erneut begangenen Straftat oder wegen Nichterfüllung der Bewährungsauflagen droht, zögern Sie nicht und vereinbaren Sie umgehend einen Termin mit mir.

Ich bin auf dem Gebiet des Strafrechts seit über 20 Jahren tätig und seit 2002 Fachanwalt für Strafrecht. Durch meine umfangreiche forensische Erfahrung bin ich in der Lage, Ihnen schnell und unkompliziert zu helfen.

Sobhald ein Widerruf der Bewährung im Raum steht, besteht auch die Möglichkeit, Sie als Pflichtverteidiger zu unterstützen und Ihnen so frühzeitig zu helfen. Es ist hierbei sehr wichtig, dass Sie nicht so lange warten, bis der Widerruf schon erfolgt ist.

Es ist vielmehr zwingend notwendig, dass Sie im sofort einen Termin bei einem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht als ihren Verteidiger vereinbaren, um Ihnen die noch möglichen rechtlichen Schritte aufzuzeigen, um den angedrohten Widerruf möglichst zu verhindern.

Meine Verteidigung bezieht sich nicht nur auf den Raum Heilbronn. Ich bin selbstverständlich auch bereit, Sie im gesamten Bundesgebiet zu verteidigen, wobei bei Notwendigkeit auch noch vor Ort ein weiterer Verteidiger kontaktiert oder empfohlen werden kann.

Wenn Sie einen Verteidiger möchten, der Ihnen „reinen Wein einschenkt“ und Sie nicht mit leeren Versprechungen hinhält, sind Sie bei mir an der richtigen Adresse.

Felix Schmidt, Fachanwalt für Strafrecht, Heilbronn